Beispiele für einen solchen Begleiter:
- der beste Freund aus Kindertagen, mit dem man bereits seit Urzeiten sein Unwesen treibt
- die Zwillingsschwester, die mit einem als Team agiert und mit der man sich blind versteht
- der Butler, der einen begleitet, seit dem man denken kann
- die Sklavin, die erst kürzlich auf dem Sklavenmarkt des Sabaody Archipels erstanden wurde
- Kinder von Spielercharakteren (irrelevant ob eigenes, adoptiertes oder aufgenommenes), welche jünger als unsere Mindestgrenze für Spielercharaktere sind, dürfen als Begleiter mitgeführt werden, verbrauchen dabei allerdings nicht den Begleiterslot des Elternteils. Sobald sie allerdings das Mindestalter für Spielercharakter erreichen, müssen sie entweder als NPC, Spielercharakter oder Begleiter mit Slotkosten umgesetzt werden. Kinder dürfen nicht an Kämpfen teilnehmen.
- Marinecharaktere dürfen keinen humanoiden Begleiter mit sich führen, wenn sie einem Trupp angehören oder sich innerhalb eines Trupps befinden.
- Das Ansehen, die Bekanntheit, körperliche Stärke, das nötige Budget und der Einfluss, den euer Begleiter haben kann, richtet sich hierbei nach dem, was der dazugehörige Spielercharakter bisher erreicht hat. So kann ein Begleiter in keinem dieser Parameter über dem eigentlichen Spielercharakter liegen, sondern wird zwangsläufig immer ein gutes Stück unter ihm liegen.
Hierbei gelten die, im
- Tyrannenhaki: Das Tyrannenhaki soll spielerexklusiv bleiben, um dem Gedanken gerecht zu werden, dass nur einer unter Millionen es besitzt.
- Seestein: Bei Seestein handelt es sich um eine wertvolle und teure Ressource, an die man nur schwer heran kommt. Immer einen Begleiter mit sich zu haben, der welches besitzen kann, erscheint uns da etwas viel.
- Rangwaffen: Da Rangwaffen streng limitiert sind, sollen auch diese den Spielercharakteren vorbehalten sein.
- Kryptid-Zoan Teufelsfrüchte: Auch die seltenste Gattung der Teufelsfrüchte, soll nur Spielern zugänglich gemacht werden.